FAQ

Welche Anforderungen muss ich erfüllen, damit die Schweizerische Polizeistiftung mein Gesuch prüft?

1. Sie sind Mitglied eines kantonalen, regionalen oder kommunalen Polizeikorps der Schweiz oder ein Angehöriger eines Mitglieds.

2. In Ausübung Ihrer Dienstpflicht haben Sie einen physischen oder psychischen Nachteil erlitten.

 

Die Polizeistiftung Schweiz kann auch unverschuldete soziale Härtefälle (Krankheit o.ä.) mildern, die dem Korpsmitglied sonst wie entstanden sind.

In welcher Form muss ich mein Gesuch stellen?

Ihr Gesuch muss schriftlich erfolgen. Sie können unter dem Register "Gesuche" das Gesuchsformular herunterladen und ausfüllen. Dokumente, die für die Prüfung des Gesuchs hilfreich oder nötig sind, können Sie Ihrem Gesuch anfügen.

An wen muss ich mein Gesuch richten?

Ihr vollständiges Gesuch können Sie entweder auf dem Postweg oder per E-Mail zustellen:

 

Postadresse:

Polizeistiftung Schweiz

c/o Kantonspolizei Nidwalden

Kreuzstrasse 1

Postfach 1242

6371 Stans

 

E-Mail:

info(a)polizeistiftung-schweiz.ch

(Die Dateimenge darf 10MB nicht übersteigen)