1. Sie sind Mitglied eines kantonalen, regionalen oder kommunalen Polizeikorps der Schweiz oder ein Angehöriger eines Mitglieds.
2. In Ausübung Ihrer Dienstpflicht haben Sie einen physischen oder psychischen Nachteil erlitten.
Die Polizeistiftung Schweiz kann auch unverschuldete soziale Härtefälle (Krankheit o.ä.) mildern, die dem Korpsmitglied sonst wie entstanden sind.